TEILNAHMEBEDINGUNGEN CASTING-WETTBEWERB
„WIR SUCHEN DIE BACKFAMILIE 2019“

Für die Teilnahme an dem Casting-Wettbewerb gelten die nachfolgenden Bedingungen, die die Teilnehmer mit ihrer Teilnahme anerkennen.

A.Veranstalter:
Veranstalter des Wettbewerbs ist die Aurora Mühlen GmbH, Trettaustraße 49, 21107 Hamburg.

B. Bewerbungszeitraum/Termine

Die Bewerbung zur Teilnahme am Casting-Wettbewerb ist in der Zeit vom 22.01. bis 22.04.2019 möglich. Die Anmeldeformulare werden unter backen-verbindet.de/casting/ bereitgestellt.

Bewerbungsschluss ist der 22.04.2019.

Termine für die Vorentscheidungen und die Finale sind folgende:

Für die Marke Aurora:
Vorentscheid: 27.04.2019, Düsseldorf

Finale: 25.05.2019, Berlin

Für die Marke Diamant:
Vorentscheid: 28.04.2019, Hamburg
Finale: 26.05.2019, Berlin

Für die Marke Goldpuder:
Vorentscheid: 04.05.2019, Stuttgart
Finale: 01.06.2019, Berlin

C. Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind Familien (bestehend aus mind. 2 bis max. 5 Personen) mit Wohnsitz in Deutschland; bei Teilnahme Minderjähriger ist die vollständig ausgefüllte und von den Erziehungsberechtigten erteilte Einwilligungserklärung erforderlich.

(2) Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme sind:  Vorlage des Personalausweises, Reisepasses oder entsprechenden verlässlichen Ausweisdokumentes im Original (zum Vorentscheidungstermin), ganztägige Verfügbarkeit an den oben aufgeführten Terminen.

(3) Mitarbeiter der Aurora Mühlen GmbH und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(4) Die Teilnahme ist nur einmal möglich.

D. Teilnahme und Ablauf des Wettbewerbs:

  1. Die Bewerbung und Teilnahme erfolgt durch Auswahl der Lieblingsmarke (Anklicken) auf der Landingpage unter backen-verbindet.de/casting/, Registrierung auf der oben genannten Webseite durch  Ausfüllen des  bereitgestellten Formulars unter Angabe der persönlichen Daten, nämlich von Vornamen, Namen, Adresse Geburtsdaten, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Teilnehmer (Familienmitglieder) sowie Hochladen eines Fotos , möglichst beim gemeinsamen Backen und eines Fotos des selbstgebackenen Lieblingsgebäcks, Nennung des Lieblingsbackrezepts und kurze Beschreibung, warum die Teilnehmer gerne Markenbotschafter werden wollen.
  2. Aus allen Bewerbungen wählt die Jury, bestehend aus 3 Vertretern des Veranstalters, 2 Vertretern der Werbeagentur und einer Back-Bloggerin, pro Marke jeweils bis zu 6 Familien aus, die – je nach Wohnort – zum Vorentscheid zu den oben genannten Daten eingeladen werden. Im Vorentscheid sind die teilnehmenden Familien aufgefordert, sich und das mitzubringende, selbstgebackene Lieblingsgebäck, zusammen mit ihren Fotos, zu präsentieren. Die Gebäckstücke aller Teilnehmer werden gemeinsam verkostet. Die Auswahl von einem Finalisten pro Marke erfolgt dann durch die Jury sowie von jeweils einem Finalisten pro Marke durch ein Voting von Backbegeisterten aus ganz Deutschland (der sog. „Community“) ,die auf der Landingpage ihre Stimme für ihren Favoriten abgeben können. Pro Marke wird insgesamt ein Finalist, mit den meisten Stimmen, ausgewählt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Bekanntgabe der Finalisten erfolgt bis ca. 14 Tage vor dem Finale. Die Finalisten werden per E-Mail informiert.
  3. Die Finalisten nehmen an den vorgenannten Finaltagen an einem großen Back-Contest teil, bei dem die ins Finale gewählten Familien innerhalb vorgegebener Zeit ein Gebäck ihrer Wahl zubereiten. Der Back-Wettbewerb im Finale wird gefilmt. Nach Präsentation des fertiggestellten Gebäcks und Verkostung durch die Jury wählt diese nach Beratung die Gewinner sowie die Zweitplatzierten aus und gibt diese bekannt.
  1. Der Rechtsweg bezüglich der Zulassung zu den Vorentscheiden sowie der Auswahl der Finalisten und Gewinner ist ausgeschlossen.
  1. Die Kosten für die An-und Abreise zum Vorentscheid und zu den Finalterminen trägt der Veranstalter. Etwaige weitere im Zusammenhang mit der Teilnahme anfallende Auslagen, Aufwendungen und Kosten der Teilnehmer werden vom Veranstalter nicht erstattet.
  1. Mit der Registrierung und Teilnahme akzeptieren die Teilnehmer die vorliegenden Teilnahmebedingungen und erklären ebenso Ihr Einverständnis damit, dass die hochgeladenen Fotos (Bilddaten) sowie Texte an den Veranstalter und die Auswahljury weitergegeben werden. Des Weiteren erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass die Fotos und Beiträge im Rahmen der Bewerbung der Aktion über verschiedene Kanäle, nämlich Facebook, www.backmomente.de, backmomente auf Facebook und den jeweiligen Markenseiten genutzt, insbesondere vervielfältigt, verbreitet, veröffentlicht und öffentlich zugänglich gemacht werden, auch zum Zwecke des Votings. Sie versichern ausdrücklich die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer bei der Anmeldung getätigten Angaben. Des Weiteren versichern die Teilnehmer, dass es sich bei allen Angaben und eingestellten Inhalten, insbesondere auch den hochgeladenen Fotos, um solche handelt, die von Ihnen persönlich stammen bzw. gefertigt wurden und entgegenstehende Rechte Dritter nicht bestehen. Eine Verletzung der Rechte Dritter ist unter anderem dann gegeben, wenn entgegen dieser Zusicherung an den Fotos und/oder Beiträgen Urheberrechte und/oder sonstige Leistungsschutzrechte und/oder Persönlichkeitsrechte Dritter bestehen oder personenbezogene Daten oder sonstige Daten Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden, z. B. Name, Adresse, Telefonnummer.
  1. Die Teilnehmer sichern darüber hinaus zu und stehen dafür ein, dass sie im uneingeschränkten Besitz der Rechte an allen darstellenden Leistungen sind und hinsichtlich etwaiger hieran bestehender, übertragbarer Verwertungs- und Nutzungsrechte gegenüber Dritten nicht anderweitig verfügt haben und nicht verfügen werden. Jeder Teilnehmer hat den Veranstalter bei der Anmeldung ausdrücklich darüber zu informieren, falls er einen Management-, Merchandising- oder Künstlerexklusivvertrag oder einen anderen Vertrag über darstellende Leistungen, zum Beispiel als Werbetestimonial, abgeschlossen hat.

E. Gewinne, Benachrichtigung

(1) Der Gewinn  für den ersten Platz besteht in einer Kurzreise der Gewinner-Familie (max. 5 Personen) nach Berlin, inklusive An-und Abreise, und 1.000,00 EUR Taschengeld. Darüber hinaus erhält die jeweilige Gewinner-Familie Foto- und Videomaterial über ihre Teilnahme am Vorentscheid und am Finale.

Des Weiteren findet ein professionelles Fotoshooting unter Beteiligung der Gewinner-Familie für die Werbekampagne zum Thema „Backen verbindet“, deren Markengesicht sie wird, ganztägig statt. (Die weiteren Einzelheiten werden in gesonderten Vereinbarungen geregelt.) Pro Marke wird in den Finalen jeweils eine Gewinner-Familie zum Markenbotschafter gekürt.

Die Zweitplatzierten erhalten als Gewinn je einen Einkaufsgutschein in Lebensmittelmärkten nach Wahl des Veranstalters in Höhe von 500,- EUR. Auch die Zweitplatzierten werden in den Finalen jeweils pro Marke durch die Jury ausgewählt.

(2) Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen, ebenso eine Abtretung des Anspruchs auf den Gewinn an Dritte.

F.Reisegewinn
(1) Die Gewinner haben sämtliche mit dem Reisegewinn verbundenen weitergehenden Kosten und Ausgaben, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, wie etwa Verpflegungs- oder sonstige Reisekosten, selbst zu tragen.
(2) Die Abwicklung des Reisegewinns erfolgt ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem Veranstalter bzw. einem vom Veranstalter beauftragten Reiseveranstalter. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Reiseveranstalters.
(3) Die Festlegung der Reisetermine erfolgt in Abstimmung mit dem Veranstalter auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht.
(4) Sofern der Gewinner die Reise aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht antreten kann, verliert er den Anspruch auf den Gewinn und hat keinen Anspruch auf Ausgleich.
(5) Erfolgt die An-und Abreise per Flugzeug, umfasst dies die Kosten für Hin-und Rückflug der Teilnehmer in der “Economy Class” mit einer Fluggesellschaft nach Wahl des Veranstalters bzw. des von ihm eingeschalteten Reiseveranstalters ab dem vom angegebenen Wohnort nächsten überregionalen Flughafen zum Zielort und zurück.
(6) Erfolgt die An-und Abreise per Bahn umfasst dies die Fahrkarten für alle Teilnehmer in der”2. Klasse” ab dem vom angegebenen Wohnort nächst gelegenen Bahnhof zum Zielort und zurück. Die Entscheidung über die An-und Abreisemodalitäten liegt im Ermessen des Veranstalters und des von ihm eingeschalteten Reiseveranstalters je nach Wohnort der Gewinner.
(7) Die Hotelunterbringung umfasst die Unterkunft in einem Doppelzimmer je 2 Reiseteilnehmer in einem Hotel (mind. 3***) in Berlin für 2 Übernachtungen.

G. Ausschluss

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, die den Teilname-und/oder Bewerbungsvorgang und/oder den Wettbewerb manipulieren, dies versuchen oder gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen verstoßen. Diese Voraussetzungen liegen insbesondere dann vor, wenn die Teilnehmer im Rahmen der Bewerbung wahrheitswidrige Angaben bzgl. der für die Durchführung notwendigen persönlichen Daten und Erklärungen machen und/oder wenn die hochgeladenen Fotos nicht durch die Teilnehmer selbst erstellt worden sind und/oder es sich hierbei um rechtswidrige Kopien aus dem Internet oder von Dritten handelt und/oder diese in sonstiger Weise Urheberrechtsverletzungen darstellen.

(2) Bei Vorliegen von Verstößen und/oder Zuwiderhandlungen im vorbeschriebenen Sinne können auch noch nachträglich erreichte Stadien und/oder Gewinne aberkannt und Gewinne zurückgefordert werden.

H. Änderung und vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs

Der Veranstalter ist berechtigt, den Wettbewerb zu modifizieren, auszusetzen und/oder jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, soweit dies z.B. aufgrund höherer Gewalt oder äußerer, nicht vom Veranstalter zu beeinflussender Umstände erforderlich sein sollte und/oder nur so eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs oder dessen Integrität gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in diesen Fällen keinerlei Ersatzansprüche zu.

I. Nutzungsrechte und Haftungsausschluss

(1) Die Teilnehmer übertragen dem Veranstalter das nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzungs-und Verwertungsrecht an den von den Teilnehmern im Rahmen der Bewerbung hochgeladenen Fotoaufnahmen und/oder Texten und Inhalten, insbesondere auch den Lieblingsbackrezepten, sowie den im Rahmen des Wettbewerbs, insbesondere anlässlich der Vorentscheidungen und den Finalterminen unter Mitwirkung der Teilnehmer gefertigten Foto-und Filmaufnahmen. Diese Rechteübertragung umfasst insbesondere das Recht, die Abbildungen der Teilnehmer in den Foto-und Filmaufnahmen als Ganzes, in einzelnen Teilen, in geänderter und/unveränderter Form zu Werbe-und Kommunikationszwecken zu verwenden, nämlich zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, insbesondere auch in Printanzeigen, auf den Webseiten des Veranstalters öffentlich zugänglich zu machen, auch in sozialen Netzwerken, z.B. Facebook, sowie sämtliche sonstigen derzeit bekannten und noch unbekannten Nutzungsarten. Darüber hinaus umfasst die Rechteübertragung das Recht, die Foto-und Filmaufnahmen mit anderen Werken zu verbinden sowie diese Rechte auf Dritte weiter zu übertragen und – in Bezug auf die Fotos der Gewinner – diese unter Nennung des Namens der Gewinner in diesem Rahmen zu veröffentlichen.

Dem Veranstalter steht es frei, darüber zu entscheiden, ob er Bilder, Texte oder Inhalte veröffentlicht oder nicht. Dies unterliegt seinem freien Ermessen. Der Veranstalter ist insbesondere auch berechtigt, Bilder, Texte oder sonstiger Inhalte zu entfernen, sofern diese gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere sofern diese Rechte Dritter verletzen ( vgl. D.5. und G.1)

(2) Die Teilnehmer tragen die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Texte, Bilder und Inhalte, die sie veröffentlichen und/oder im Rahmen der Bewerbung und Teilnahme am Wettbewerb hochladen. Sie verpflichten sich, national und international gültige Gesetze einzuhalten und nicht gegen sonstige Regeln des Anstands oder die guten Sitten zu verstoßen. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter für den Fall, dass er wegen Verletzung der Rechte Dritter in Anspruch genommen wird, vollumfänglich frei und verpflichten sich, dem Veranstalter jegliche hieraus resultierenden Nachteile zu ersetzen, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung.

J. Haftung

Für während oder auf Grund des Casting-Wettbewerbs entstandene Schäden haftet der Veranstalter gegenüber den Teilnehmern nur, wenn diese von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung einer Hauptleistungspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf – verursacht wurden, soweit der Veranstalter eine Zusicherung abgegeben hat oder ggf. im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes. Diese Einschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit. Eine Änderung der allgemeinen Beweislastverteilung ist durch die vorstehenden Formulierungen nicht gegeben. Für die Durchführung der Reise haftet der eingeschaltete Reiseveranstalter auf der Basis der einschlägigen gesetzlichen reiserechtlichen Bestimmungen.

K. Datenschutz

(1) Der Veranstalter

Aurora Mühlen GmbH
Trettaustraße 49
21107 Hamburg
E-Mail:info@aurora-mehl.de

als Verantwortlicher für den Datenschutz speichert, erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer, die im Rahmen der Bewerbung und/oder Teilnahme an dem Wettbewerb mitgeteilt werden, nämlich Vornamen, Namen, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdaten und Telefonnummer nur in dem zum Zwecke der Abwicklung und Durchführung des Wettbewerbs erforderlichen Umfang, insbesondere für die Bereitstellung, Abwicklung, Durchführung des Wettbewerbs, die Auswahl der Gewinner und die Übergabe der Gewinne. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen hochgeladenen Bilddaten sowie die unter ihrer Mitwirkung gefertigten Foto-und Filmaufnahmen zu den Zwecken, wie unter vorstehendem Abschnitt I. 1. beschrieben vom Veranstalter gespeichert, zwischengespeichert, kopiert, bearbeitet und gegebenenfalls  gelöscht werden.

Die Weitergabe der Bilddaten erfolgt nur an die mit der Auswahl der Teilnehmer für die Vorentscheide beteiligten Gremien (Jury) sowie an die mit der Produktion von Werbemitteln beauftragten Dienstleister und im Rahmen des Votings.

Die Weitergabe der personenbezogenen Daten der Gewinner, nämlich Vornamen, Namen und Adresse sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer erfolgt im Übrigen nur an den vom Veranstalter beauftragten Reiseveranstalter, zum Zwecke der Abwicklung und Durchführung der Reise, die als Gewinn ausgelobt ist. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe dieser Daten an Dritte nicht.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

www.dsextern.de/anfragen

DS Extern GmbH
Dipl. Kfm. Marc Althaus
Bredkamp 53a)
D-22589 Hamburg

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit.b) DSGVO.

(2) Die Teilnehmer können jederzeit von dem Verantwortlichen Auskunft über die personenbezogenen Daten und deren Zwecke verlangen, die Berichtigung oder Vervollständigung der verarbeiteten personenbezogenen Daten, sofern diese unrichtig oder unvollständig sind, Einschränkung der Datenverarbeitung sowie Löschung der gespeicherten Daten. Im Falle der Löschung der Daten ist sodann eine weitere Teilnahme am Wettbewerb nicht mehr möglich. Des Weiteren sind die Teilnehmer berechtigt, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Wegen der bestehenden Rechte der Teilnehmer verweisen wir ergänzend auf die aktuelle Datenschutzerklärung, die unter https://casting.backen-verbindet.de/datenschutzerklaerung/ einsehbar ist.

(3) Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden für die Abwicklung des Wettbewerbs und die Übergabe der Gewinne und Abwicklung und Durchführung der Reise notwendigen Zeitraum gespeichert und anschließend gelöscht. Bilder und Beiträge können in dem unter vorstehendem Abschnitt I. 1. vorgesehenen Umfang verwendet werden.

L. Sonstiges

Die Bewerbung und Teilnahme an dem Casting-Wettbewerb und die sich hieraus sowie aus der Durchführung ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter sowie die vorliegenden Teilnahmebedingungen und deren Auslegung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.